Stiftungsrat der Bischof-Sproll-Schulstiftung

Der Schulträger

Die Trägerschaft der Schule liegt bei der Bischof-Sproll-Schulstiftung. Sie wurde 2001 durch Bischof Dr. Gebhard Fürst gegründet. Die Form der freien Trägerschaft setzt im Interesse der Kinder und Jugendliche bewusst auf das Zusammenwirken von Stiftung, Katholisches Schulwerk, Schulleitungen, MitarbeiterInnen der Schule; LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen. Die enge Zusammenarbeit der schulischen Gremien hat sich über viele Jahre bestens bewährt. Die vorhandene Struktur lädt die Eltern dazu ein, sich an der Gestaltung des Schullebens aktiv einzubringen. Deshalb sind wir auch steht´s offen und gesprächsbereit für Ihre Anliegen oder Fragen und Vorschläge.

Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Stiftungsvorstand. Dem Stiftungsrat gehören an: Herbert Pfender (Vorsitzender); Fritz Kaufmann; Susanne Mühlbayer-Grundler; Heidi Schmid und Margarethe Sigg. Beratende Mitglieder sind: Matthias Förtsch (Schulleitung Gym); Markus Holzschuh (Gesamtschulleitung und Schulleitung RS); und Inge Veil-Köberle (Vorstandsmitglied des KS). Dem Stiftungsvorstand gehören an: Alexandra Gaiser (Schulleitung GS und WRS) und Daniela Frfr. von Süsskind-Schwendi.

Als Schulträger ist die Stiftung für folgende Bereiche verantwortlich:

  • Finanzielle Ausstattung der Schule
  • Instandhaltung der Gebäude
  • Entscheidung über die grundsätzliche pädagogische Ausrichtung der Schule
  • Sicherstellung des geordneten Schulbetriebs
  • Einstellung von Lehrerinnen und Lehrern
  • Aufnahme der Schülerinnen und Schüler
  • Vertretung der Schule nach außen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Geschäftsadresse der Stiftung ist das Bischof Sproll Schulzentrum.
In allen Aufgabenbereichen arbeitet die Stiftung mit dem Bischöflichen Stiftungsschulamt zusammen. Die Bischof-Sproll-Schulstiftung ist im Grundsatz weder bereit noch verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Text: Daniela Frfr. von Süsskind-Schwendi im Januar 2022

Die Bischof-Sproll-Schulstiftung ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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